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    Silvester: Verkauf von Feuerwerksartikeln nur vom 28. bis 30. Dezember von Dominique Rodinger - 27.12.2006 20:23 1660 Views  
    Stadt FreiburgUmweltschutzamt und Amt für öffentliche Ordnung bitten um sorgfältigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

Nach dem Sprengstoffrecht dürfen Feuerwerks-Artikel für Silvester nur von Donnerstag, 28. Dezember bis Samstag, 30. Dezember verkauft werden. Das Amt für öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass die Schutzvorschriften für den Verkauf und die Sicherheitsbestimmungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern unbedingt beachtet werden müssen. Raketen und Böller, also Feuerwerksartikel der Klasse II, dürfen nur an Personen verkauft werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Quelle: www.freiburg.de
 
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